LOG UP Cologne GmbH

Siegburger Straße 116
D-50679 Köln

Tel: +49 (0) 221/880 62 50
Fax: +49 (0) 221/880 62 54

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Log Up GmbH

§1 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Die allgemeinen Rechte und Pflichten richten sich nach dem deutschen Recht.

§2 Mietverträge
Für alle Mietverträge gelten unsere allgemeinen Mietbedingungen, von denen der Vertragspartner Kenntnis genommen hat.

§3 Kaufpreiszahlung und Fälligkeit
Der Kaufpreis und sonstige vereinbarte Entgelte sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung zur Zahlung fällig.
Gegen Ansprüche gegen die Firma Log Up GmbH kann der Vertragspartner nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung entweder unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur dann geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammt.

§4 Abnahme
Bei einem Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Kalendertagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Fall der Nichtabnahme kann die Firma Log Up GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

§5 Gewährleistungsvereinbarungen für Kaufverträge
Bei Kaufverträgen vereinbaren die Vertragsparteien folgende Verjährungsfristen für Mängel
– für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ausgeschlossen.
– für gebrauchte Gegenstände wird gegenüber Endverbrauchern eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr vereinbart.
– bei neuen Gegenständen wird eine Gewährleistungsfrist für Kaufleute von einem Jahr vereinbart.
Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen ist, dem Käufer Garantie für die Beschaffenheit zugesagt wurde oder dem Käufer durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Log Up GmbH Schäden entstehen.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

§6 Haftung
Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma Log Up GmbH für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, wird vollständig ausgeschlossen.

§7 Eigentumsvorbehalt
Bei Kaufverträgen behält sich die Firma Log Up GmbH ausdrücklich das Eigentum am Kaufobjekt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Auch ersetzte Teile fallen unter den Eigentumsvorbehalt. Ist der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer, der bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Log Up GmbH aus laufenden Geschäftsbeziehungen aller im Zusammenhang mit diesem Kauf stehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers hat die Firma Log Up GmbH den Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt zu erklären, wenn sämtliche mit dem Kaufvertrag in Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Der Kaufgegenstand ist sorgfältig und unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen zu behandeln. Er  darf ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden.

In jedem Falle eines berechtigten Weiterverkaufs oder einer sonstigen Verfügung über den Kaufgegenstand, tritt der Käufer die ihm daraus entstehenden Ansprüche gegen seine Vertragspartner mit allen Nebenrechten schon jetzt an die Log Up GmbH in Höhe des Werts des Kaufgegenstandes ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die Log Up GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Das der Firma Log Up GmbH vorbehaltene Eigentum sowie die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer, soweit und solange diesem gegenüber Forderungen zu Gunsten der Log Up GmbH bestehen (Kontokorrentvorbehalt). Der Kunde bleibt, solange er sich nicht in Verzug befindet, zur Einziehung seiner Forderungen ermächtigt. Die Firma Log Up GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Log Up GmbH berechtigt, ohne Fristsetzung die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen sowie den Fall eines den Kunden betreffenden Insolvenzantrags untersagt die Firma Log Up GmbH schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Eigentumsvorbehaltsware und widerruft alle  Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an zur Sicherheit abgetretenen Forderungen. Werden auf Kaufpreiszahlungen erfüllungshalber Schecks und/oder Wechsel angenommen, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit deren ordnungsgemäßer Einlösung.

§8 Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klage im Urkunden- und/oder Wechselprozess – ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Log Up GmbH vereinbart.

§9 Sonstige Bestimmungen
Sonstige Vereinbarungen oder Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich abgefasst werden, dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Soweit einzelne Vertragsbestimmungen oder Zusatzvereinbarungen ungültig sein oder werden sollten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Firma Log Up GmbH kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners klagen.

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